Krebsvorsorge - Vorsorgemaßnahmen gehören zu den wichtigsten Maßnahmen ...

… im Kampf gegen den Krebs. Die von den gesetzlichen Krankenkassen vertraglich zugesicherte Vorsorge bietet hierzu eine verlässliche Grundlage. Im Bereich der Frauenheilkunde geht es um die Früherkennung bösartiger Veränderungen im Bereich der Brust, der Eierstöcke und Eileiter, der Gebärmutter, der Scheide und des äußeren Genitale sowie der Haut.

Sie umfasst:

  • Ab dem 20. Lebensjahr: Blutdruckmessung, Krebsabstrich des Muttermundes, Tastuntersuchung des inneren Genitale.
  • Ab dem 30. Lebensjahr zusätzlich die Tastuntersuchung der Brust
  • Ab dem 50. Lebensjahr zusätzlich Tastuntersuchung des Enddarmes und Test auf okkultes Blut im Stuhl
  • Ab dem 55. und ab dem 65. Lebensjahr jeweils eine Dickdarmspiegelung
  • Zwischen dem 50.und 70. Lebensjahr 2-jährliche Mammografie

Es gibt allerdings weitere Möglichkeiten, Früherkennung noch umfangreicher zu gestalten und damit eine höchstmögliche Sicherheit zu erreichen.

Zum Beispiel: Früherkennung von Erkrankungen der Eierstöcke und der Gebärmutter sowie der Brust wird durch eine Ultraschalluntersuchung verbessert. Diese Untersuchungstechnik ist bisher nicht in den gesetzlichen Rahmen der Früherkennungsuntersuchung eingebunden. Die Ultraschalluntersuchung, sowie die weiteren, unten aufgeführten Untersuchungen können Frauenärzte Ihnen als sinnvolle Ergänzung empfehlen.

Diese erweiterte Vorsorge umfasst zusätzlich:

  • Ultraschalluntersuchung des inneren Genitale und der Brust
  • Untersuchung des Urins (Zucker, Eiweiß, Blut, Bakterien), Blasenkrebsfrüherkennung
  • Untersuchung des Stuhls vor dem 50. Lebensjahr auf okkultes Blut
  • Untersuchung des Stuhls auf M2-PK und Human-Hämoglobin-Haptoglobin zur Dickdarmkrebsfrüherkennug
  • Untersuchung des Muttermundsabstriches durch Flüssigkeitszytologie
  • Untersuchung des Muttermundsabstriches auf Vorliegen von HPV-Viren
  • Dünnschicht Abstrich-Test zur verbesserten Früherkenng mit höherer Detektionsquote

Mit der Möglichkeit eine Dickdarmspiegelung zur Früherkennung des Darmkrebses jeweils einmal ab dem 55. und dem 65. Lebensjahr durchführen zu lassen, hat der Gesetzgeber die effizienteste Früherkennungsmaßnahme für alle Anspruchsberechtigten kostenfrei verfügbar gemacht. Es gibt jedoch möglicherweise Personen, welche entweder die Durchführung einer Darmspiegelung nicht wünschen oder aber schon zu einem früheren Zeitpunkt eine wirkungsvolle Früherkennungsmaßnahme anwenden möchten, z. B. bei einer familiären Dickdarmkrebsbelastung.

In diesen Fällen kann eine M2-PK – Bestimmung im Stuhl erwogen werden. Hierbei handelt es sich um ein Schlüsselenzym des Zuckerstoffwechsels, welches in Tumoren in einer speziellen Form gebildet wird. Die Kennwerte des Tests für einen Grenzwert von 4U/ml sind eine Sensitivität von 85% (Wahrscheinlichkeit des positiven Testausfalls über 4U/ml bei Vorliegen des Karzinoms) und eine Spezifität von 83% (Wahrscheinlichkeit des negativen Testausfalls unter 4U/ml wenn Karzinom nicht vorliegt). Bei positivem Testausfall sollte eine Abklärung mittels Dickdarmspiegelung erfolgen. Eine Verfälschung des Testergebnisses durch Ernährungsbesonderheiten wie beim herkömmlichen Test auf verborgenes Blut im Stuhl ist ausgeschlossen. Lediglich im Schub chronisch entzündlicher Darmerkrankungen kann das Testergebnis falsch positiv ausfallen.

Die weiteren zusätzlichen Möglichkeiten werde ich Ihnen bei Interesse gerne detailiert erläutern. Bestimmen Sie dann selbst was für Sie, Ihr Wohlbefinden, Ihre Gesundheit und Sicherheit wichtig und notwendig erscheint. Bei ihrer Entscheidung sollten Sie beachten, dass eine Kostenübernahme durch Ihre gesetzliche Krankenkasse ausgeschlossen ist.