Schwangerschaft

Das Ausbleiben der Menstruation allein ist noch kein sicheres Anzeichen für eine Schwangerschaft. Sollten zu gleicher Zeit Spannung an der Brust und Übelkeit bestehen, ist es schon sehr viel wahrscheinlicher, dass eine Schwangerschaft vorliegt. Ein Schwangerschaftstest gibt Sicherheit, empfindliche Urintests sind bereits ca. 12 Tage nach der Befruchtung positiv.

Nach erfolgtem positivem Schwangerschaftstest bei uns können wir Ihnen den Geburtstermin berechnen. Bei Terminunklarheiten ermöglicht heute die frühe Ultraschalldiagnostik eine Datierung auf etwa 3-4 Tage genau.
Das Schwangerschaftsalter bezieht sich aus Konventionsgründen auf die letzte Regelblutung, da diese meist exakter eruierbar ist als der Zeitpunkt der Befruchtung. Es wird angegeben in abgeschlossenen Schwangerschaftswochen (SSW) + die vergangenen Tage der laufenden Woche (z.B. 10+3 SSW, das heißt 10 Wochen und 3 Tage sind seit der letzten Regelblutung vergangen).

Bei Ihrem ersten Arztbesuch in der Schwangerschaft wird eine ausführliche Anamnese (medizinische Vorgeschichte) erhoben und ein allgemeiner Gesundheitscheck durchgeführt. Dies ist von besonderer Bedeutung, da Risiken aus der Vorgeschichte und auch aus erhobenen Befunden eine Intensivierung des Standardvorsorgekonzeptes nach den Mutterschaftsrichtlinien zur Folge haben können.

Auch hier gilt ein besonderes Augenmerk Ihrer Immunität gegenüber Infektionserkrankungen, die Ihre Schwangerschaft gefährden können.

Ultraschall

Wir verfügen über 2 der modernsten Ultraschallgeräte, die derzeit auf dem Markt verfügbar sind.

Im Rahmen der Mutterschaftsvorsorge wird mittels einer ersten Ultraschalluntersuchung frühzeitig die intakte Anlage des Embryos überprüft. Im Verlauf der 5. SSW gelingt meist die Darstellung der Fruchthöhle mittels Vaginalultraschall bei normaler Anlage in der Gebärmutter. Die Darstellung der Herzaktion ist etwa ab dem 48. Tag möglich. Zudem sollte es möglich sein, zu unterscheiden ob eine Mehrlingsschwangerschaft vorliegt.

Weitere Ultraschalluntersuchungen sind in der 10./20./30. Schwangerschaftswoche vorgesehen. Bei erkennbaren Risiken werden natürlich weitere Untersuchungen angeschlossen. Spezielle Ultraschalluntersuchungen zum Ausschluss von kindlichen Entwicklungsstörungen sowie Durchblutungsmessungen der mütterlichen und kindlichen Blutgefäße mittels Farbdopplersonographie gehören zum Leistungsspektrum der Praxis und werden bei der entsprechenden Risikokonstellation durchgeführt.

Weitere Untersuchungen

Die nachfolgenden Besuche (bis zur 32 SSW alle 4 Wochen – ab dann alle 2 Wochen, bei medizinischer Notwendigkeit häufiger) bestehen hauptsächlich aus Gewichts-, Blutdruck- und Uterusmessungen (Höhenstand und Muttermundsbefund). In bestimmten Intervallen werden Blut-und Urin-Laboruntersuchungen durchgeführt, um so eventuelle asymptomatische Krankheiten früh zu erkennen und behandeln zu können.

Im Rahmen der Mutterschaftsvorsorge sind folgende Blutuntersuchungen vorgesehen:

Bestimmung von Blutgruppe und Rhesusfaktor

  • 2 Antikörpersuchtests
  • Lues(Syphilis)-Suchreaktion
  • Rötelnantikörperbestimmung
  • Hepatitis B Antigen Bestimmung
  • HIV-Test(freiwillig), jedoch empfohlen, da selbst bei Vorliegen einer Infektion die Übertragungrate auf das Kind mit einer entsprechenden Therapie auf unter 10% gesenkt werden kann.

Zur Komplettierung der Infektionsdiagnostik wird frühzeitig ein Muttermundsabstrich auf Chlamydien durchgeführt.

Weitere Untersuchungen auf spezielle Infektionen im Rahmen der Schwangerschaftsvorsorge sind nur bei klinischem Verdacht vorgesehen.

Aufzeichnungen der kindlichen Herztöne und der Aktivität der Gebärmutter (CTG) können ab der 28.SSW erfolgen. Bei Besonderheiten ist diese Untersuchung auch zu einem früheren Zeitpunkt möglich.

Vorgeburtliche Diagnostik

Sollten genetische Risiken vorliegen, bieten wir Ihnen falls gewünscht eine ausführliche Beratung über die Möglichkeiten der vorgeburtlichen Diagnostik an. Die häufigst angewandte Methode, die die Darstellungen der kindlichen Chromosomen (Träger der Erbanlagen) ermöglicht ist die Amniozentese (Direktpunktion der Fruchthöhle und Gewinnung von Fruchtwasser). Diese wird in der laufenden 16.SSW durchgeführt. Das Risiko des Eingriffs (Fehlgeburt durch Infektion, Blasensprung oder Blutung) beträgt 0,4-0,5%. Die Punktionsnadel wird unter kontinuierlichem Ultraschallmonitoring dargestellt, kindliche Verletzungen sind extrem unwahrscheinlich. Die Durchführung der Amniocentese gehört zum Umfang der von den gesetzlichen Kassen übernommenen Leistungen für Frauen ab dem 35 Lebensjahr, sowie bei entsprechenden Risikokonstellationen.

Weitere Methoden können lediglich die Wahrscheinlichkeit genetischer Auffälligkeiten genauer darstellen, sie ermöglichen keine kindliche Diagnose. Das beste nicht invasive Verfahren ist das sogenannte Erst-Trimester-Screening. Dies besteht aus der ultrasonographischen Messung der kindlichen Nackentransparenz (NT) optimalerweise in der 13. SSW , der Messung der kindlichen Scheitel-Steiß-Länge, und der Bestimmung 2er mütterlicher Blutwerte sowie der Erfassung des mütterlichen Alters. Ein spezielles von Prof. K. Nicolaides (Kings College, London) entwickeltes Computerprogramm errechnet dann das individuelle Risiko für das Vorliegen einer Trisomie 21 (Mongolismus). Ca. 85 % der genannten Veränderung können damit erkannt werden.
Beim Erst-Trimester-Screening handelt es sich um eine Wahlleistung, die von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen werden.

Wir bieten die erweiterte Nackentransparenzmessung an, das Ergebnis erhalten Sie etwa drei Tage später mit einer ausführlichen persönlichen Erläuterung.

Die Erweiterte Ultraschalluntersuchung im Sinne einer Feindiagnostik der kindlichen Organe ist in der 22. SSW optimal. Dabei wird auf Hinweiszeichen geachtet, welche eine kindliche Entwicklungsstörung anzeigen können. Diese Untersuchung wird ebenfalls in meiner Praxis angeboten. Bei speziellen Fragestellungen wie z.B. Ausschluss von Herzfehlern bei Risikovorgeschichte kooperieren wir mit Zentren für pränatale Diagnostik.

Wir möchten an dieser Stelle darauf hinweisen, das diese Informationen keinesfalls mit einer generellen Empfehlung oder Befürwortung der vorgeburtlichen Diagnostik zu verwechseln sind. Die Entscheidung für oder gegen Inanspruchnahme o.g. Verfahren muss immer eine individuelle Entscheidung der Schwangeren sein.

Wahlleistungen

Darüber hinaus möchten wir Sie jedoch auf die Möglichkeit weiterer Untersuchungen als Wahlleistung aufmerksam machen, welche im Einzelfall medizinisch sinnvoll sind, allerdings nur im Rahmen einer nach GOÄ (Gebührenordnung Ärzte) privatärztlichen Liquidation angeboten werden können.

Infektionsdiagnostik

Die Infektionsdiagnostik betreffend handelt es sich hierbei um folgende Untersuchungen: Antikörper gegen Toxoplasmen, Herpesviren, Varizella-Zoster-Viren (Erreger von Windpocken und Gürtelrose), Parvovirus B 19 (Erreger der Ringelröteln), ZytomegalievirenBei Toxoplasmen handelt es sich um relativ weit verbreitete Parasiten, welche den Menschen über engen Kontakt mit vor allem jungen Katzen (Ausscheidung über Kot) oder den Verzehr von rohem Rind-, Schweine-, Lamm-, Schafs- oder Ziegenfleisch infizieren können. Etwa 35-40 % aller 16-40 jährigen Frauen haben eine Infektion durchgemacht und sind somit immunisiert. Bei Frauen ohne Immunschutz besteht im Falle einer Schwangerschaft die Möglichkeit daß Erreger den Embryo oder Foeten infizieren können (15 % Infektionsrate im ersten, 30 % im zweiten und 70 % im dritten Schwangerschaftsdrittel). Dadurch können Schädigungen im Bereich des Gehirns und der Augen hervorgerufen werden. Durch eine rechtzeitige Therapie kann die Infektionshäufigkeit um 50 % gesenkt werden. Bei etwa 0,7 % aller Schwangerschaften tritt eine Erstinfektion auf. Bei Frauen ohne Immunschutz werden 2 weitere Bestimmungen des Immunstatus während der Schwangerschaft empfohlen (ca. 22. und 32. SSW).

Hinsichtlich des Varizella-Zoster-Virus (Windpocken,Gürtelrose) kann die Kenntnis des Immunstatus insofern von Bedeutung sein, als bei Kontakt einer nicht immunisierten Schwangeren im ersten Drittel mit einer infizierten Person die Gabe von Immunglobulin notwendig werden würde.

Bei Nachweis einer Parvovirus – B 19 – Infektion (Ringelröteln) der Mutter muß die kindliche Überwachung intensiviert werden um eine evtl. auftretende Blutarmut des Foeten erkennen und ggf . behandeln zu können.

Beim Nachweis einer Zytomegalie ist lediglich die kindliche Überwachung zu intensivieren, eine spezifische Therapie existiert noch nicht.

Außerdem kann eine Untersuchung des Scheidensekretes auf Streptokokken der Gruppe B sinnvoll sein, da bei bestimmten zusätzlichen Risiken im Verlauf der Schwangerschaft und der Geburt (z.B. vorzeitiger Blasensprung) und vorliegender Scheidenbesiedlung mit diesem Bakterium eine frühzeitige Antibiotikumgabe von Vorteil sein kann.

Weitere Wahlleistungen bei medizinisch unauffälligen Befunden sind zusätzliche Ultraschalluntersuchungen z. B. in der 16. und 36.SSW. Schon in der 16.SSW können manchmal Auffälligkeiten erkannt werden, der frühe Zeitpunkt läßt genügend Zeit für weitere Abklärungen. In der 36.SSW kann nach dem letzten im Rahmen der Mutterschaftsvorsorge vorgesehenen  Ultraschall (29.-32.SSW) nochmals der Entwicklungsstand des Kindes überprüft werden um ein Minderwachstum, welches eine intensivierte Überwachung zur Folge hätte, auszuschließen.

Mit einer Farbdoppleruntersuchung (Blutflußmessung) der mütterlichen Blutgefäße in der 24. SSW kann überprüft werden ob eine erhöhte Wahrscheinlichkeit besteht, eine Schwangerschaftserkrankung (Gestose) zu entwickeln.

Stoffwechseluntersuchungen wie der Blutzuckerbelastungstest in der 24.- 28.SSW können einen Schwangerschaftsdiabetes ausschließen.

Etwa 5 % aller Frauen ohne Diabetes entwickeln in der Schwangerschaft einen Gestationsdiabetes (Schwangerschaftszucker). Risikofaktoren hierfür sind Zuckererkrankung in der Familie oder der vorangehenden Schwangerschaft sowie die vorangegangene Geburt eines Kindes mit eine Geburtsgewicht über 4500 g oder Übergewicht der Mutter mit Body-Mass-Index größer 27,0 kg/m². Ein unerkannter Gestationsdiabetes geht mit einer deutlichen kindlichen und mütterlichen Risikoerhöhung einher.

Auch bei Schwangeren ohne erkennbares Risiko wird deshalb ein Screeningtest (Reihenuntersuchungstest) für Schwangerschaftsdiabetes von verschiedenen Fachgesellschaften befürwortet. Der Screening-Test beinhaltet die Messung der Blutzuckerkonzentration nüchtern, 1 und 2 Stunden nach Aufnahme von 75 g Glucose. Als Grenzwerte gelten ein Nüchternwert von 90 mg/dl, ein Einstundenwert von 180 mg/dl und ein Zweistundenwert von von 155 mg/dl. Ein überschrittener Wert bedeutet eine Belastungsstörung, 2 überschrittene Werte einen Gestationsdiabetes.

Dann sind Ernährungsberatung und Selbstmessung angezeigt. Ziel ist ein Nüchternwert von unter 90 mg/dl, ein Wert 1 Stunde nach Beginn einer Mahlzeit von unter 140 mg/dl und 2 Stunden danach von unter 120 mg/dl. Werden diese Werte trotz diätetischer Maßnahmen überschritten ist eine Insulintherapie einzuleiten.

Abschließend sei nochmals betont, dass die gesetzliche Krankenversicherung alle medizinischen Leistungen für Sie vorsieht, die notwendig, ausreichend und wirtschaftlich sind. Darüber hinausgehende Leistungen die im Einzelfall medizinisch wünschenswert und auch sinnvoll sind können wir Ihnen als Wahlleistung anbieten, die Liquidation muss nach GOÄ (Gebührenordnung Ärzte) erfolgen.

Während der gesamten Schwangerschaft haben Sie die Gelegenheit mit uns über die verschiedensten Aspekte zu diskutieren; so zum Beispiel: Ernährung, Fitness, Geburtsverlauf, Stillen usw..